Sie sind hier: Startseite » Bürgerservice » Amtssignatur

Amtssignatur

Im Sinne einer elektronischen Verfahrensabwicklung kann die Gemeinde Hirm auf ihren Formularen eine Amtssignatur anbringen. Dadurch wird gewährleistet, dass es sich um ein amtliches, elektronisches Dokument einer Behörde handelt. Durch die Amtssignatur können die Herkunft und die Echtheit eines Dokuments überprüft werden. Ein auf Papier ausgedrucktes mit einer Amtssignatur versehenes elektronisches Dokument einer Behörde hat gemäß § 20 E-GovG die Beweiskraft einer öffentlichen Urkunde.
Informationen zur Amtssignatur finden Sie unter: https://www.digitales.oesterreich.gv.at/amtssignatur

Veröffentlichung der Bildmarke
Die Veröffentlichung der Bildmarke GEMEINDE/ MARKT/ STADGEMEINDE NAME gemäß § 19 Abs. 3 E-GovG finden Sie hier [578 KB] .

Elektronische Signaturprüfung:
Über die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH stellt der Bund ein kostenloses Prüfservice zur Verfügung, um die Echtheit der aufgebrachten Amtssignatur/Amtssiegel zu überprüfen.
http://www.signaturpruefung.gv.at/ bzw. https://pruefung.signatur.rtr.at/

Verifizierung bzw. sonstige Auskünfte zu amtssignierten Dokumenten der Gemeinde Hirm:
Adresse: 7024 Hirm, Hauptstraße 17
Telefon: 02687 472 33
Fax: 02687 472 334
E-Mail: post@hirm.bgld.gv.at
UID-Nummer: ATU 16284303
Parteiverkehrszeiten: Montag bis Donnerstag von 08 - 12 Uhr, Freitag von 08 - 13 Uhr

Hinweis zur Rechtsmitteleinbringung
Rechtsmittel können folgender Form eingebracht werden:
Persönlich/postalisch: Gemeindeamt Hirm, Hauptstraße 17; Montag bis Freitag von 8 - 12 Uhr
Per E-Mail: post@hirm.gv.at
Per FAX: 02687 472334

Für die Rechtsmitteleinbringung werden die allgemeingültigen technischen Voraussetzungen für Anbringen und Erledigungen wie folgt festgelegt:
zulässige elektronische Formate: .pdf, .doc, .rtf, .odt, .txt
max. Dateigröße: 15 MB

Wir nutzen Cookies um die Seite laufend zu verbessern. Durch weiteres Nutzen erklären Sie sich damit einverstanden. Mehr erfahren